Erbrecht

Vererben ist nicht immer leicht. So sollen Verfügungen auf der Basis sehr persönlicher Hintergründe getroffen werden und mögliche Streitigkeiten der Erben vermieden werden.

Oft macht das Eigenheim den überwiegenden Teil einer Erbschaft aus. Der Wunsch der Erblasser ist es in der Regel, dass das liebevoll und in jahrelanger Arbeit errichtete Eigenheim in der Familie bleibt. Wenn sich hier die Erben nicht einigen können, wird eine Veräußerung durch die Erben unumgänglich sein. Hier wird dann selten der tatsächliche Verkehrswert und wohl nie der emotionale Wert erreicht.

Mit einem Testament oder Erbvertrag kann das Erbe “Eigenheim” in die gewünschten Hände gegeben werden. Hier ist aber zu beachten, dass die Erbeinsetzung eines Einzelnen zu Pflichtteilsansprüchen führen kann, welche sich dann der Erbe ausgesetzt sieht. Kann er diese dann nicht erfüllen, müsste er auf das Eigenheim zurückgreifen und dieses zwangsläufig doch veräußern. Dem kann mit Vermächtnissen, Bedingungen und Auflagen entgegengewirkt werden.

Die korrekte Formulierung eines Testamentes oder der Entwurf eines Erbvertrages auf rechtlicher Basis und die kreative Umsetzung spezifischer Wünsche erfordern Erfahrung und vertiefte Kenntnisse des Erbrechtes.

Wollen Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch so in die Tat umgesetzt wird, wie Sie sich das vorgestellt haben?

Für diesen Fall bieten wir auch die Testamentsvollstreckung als Leistung an. Sie können uns bereits in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker vorsehen.