Beispiel Anwaltskosten
Dieser Überblick ersetzt ausdrücklich keine konkrete Beratung und dient ausschließlich zur groben Orientierung! Es können hier nicht sämtliche Gebührentatbestände und Sonderregeln erörtert werden. Um eine für Sie konkrete Aussage zu erhalten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Kontakt
Beispiel: Bei einem Unfall ist ein Schaden i.H.v. 4.000,00 € entstanden. Der Unfallgegner verweigert die Zahlung. Ein Rechtsanwalt wird mit der Geltendmachung beauftragt. Außergerichtlich konnte kein Erfolg erzielt werden. Die Forderung wird Klageweise geltend gemacht. Die Klage vor dem Amtsgericht hatte keinen Erfolg. Es wird Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Die Berufung hat Erfolg.
Die Kosten würden betragen*:
Berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gegenstandswert: 4.000,00 €
1. „Stufe“: Außergerichtliche Vertretung
Gebührengrundlage | Faktor | Gebühr |
---|---|---|
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400, VV RVG | 1,3 | 318,50 € |
2. „Stufe“: Klageverfahren, 1. Instanz
Gebührengrundlage | Faktor | Gebühr |
---|---|---|
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG | 1,3 | 318,50 € |
Hälftige Anrechnung der außergerichtl. Vertretung | 0,65 | -159,25 € |
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG | 1,2 | 294,00 € |
3. „Stufe“: Berufung, 2. Instanz
Gebührengrundlage | Faktor | Gebühr |
---|---|---|
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3200 VV RVG | 1,6 | 392,00 € |
Terminsgebühr § 13, Nr. 3202 VV RVG | 1,2 | 294,00 € |
Kosten gesamt | |
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Zwischensumme netto | 1.457,75 € |
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG | 276,97 € |
zu zahlender Betrag | 1.734,72 € |
Kostenerstattung durch Dritte?
* hinzu können weitere Gebühren und Auslagen treten, z.B. Fahrtkosten