Beispiel Anwaltskosten

Dieser Überblick ersetzt ausdrücklich keine konkrete Beratung und dient ausschließlich zur groben Orientierung! Es können hier nicht sämtliche Gebührentatbestände und Sonderregeln erörtert werden. Um eine für Sie konkrete Aussage zu erhalten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Kontakt

Beispiel: Bei einem Unfall ist ein Schaden i.H.v. 4.000,00 € entstanden. Der Unfallgegner verweigert die Zahlung. Ein Rechtsanwalt wird mit der Geltendmachung beauftragt. Außergerichtlich konnte kein Erfolg erzielt werden. Die Forderung wird Klageweise geltend gemacht. Die Klage vor dem Amtsgericht hatte keinen Erfolg. Es wird Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Die Berufung hat Erfolg.

Die Kosten würden betragen*:

Berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gegenstandswert: 4.000,00 €

1. „Stufe“: Außergerichtliche Vertretung

Gebührengrundlage Faktor Gebühr
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400, VV RVG 1,3 318,50 €

2. „Stufe“: Klageverfahren, 1. Instanz

Gebührengrundlage Faktor Gebühr
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 318,50 €
Hälftige Anrechnung der außergerichtl. Vertretung 0,65 -159,25 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 294,00 €

3. „Stufe“: Berufung, 2. Instanz

Gebührengrundlage Faktor Gebühr
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3200 VV RVG 1,6 392,00 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3202 VV RVG 1,2 294,00 €
Kosten gesamt
Zwischensumme netto 1.457,75 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 276,97 €
zu zahlender Betrag 1.734,72 €

Kostenerstattung durch Dritte?

* hinzu können weitere Gebühren und Auslagen treten, z.B. Fahrtkosten