Beispiel Anwaltskosten
im Strafrecht
Dieser Überblick ersetzt ausdrücklich keine konkrete Beratung und dient ausschließlich zur groben Orientierung ! Es können hier nicht sämtliche Gebührentatbestände und Sonderregeln erörtert werden. Um eine für Sie konkrete Aussage zu erhalten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Kontakt
Beispiel: Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einfachen Diebstahls eingeleitet. Ein Rechtsanwalt wird mit der Verteidigung beauftragt. Es kommt zur Anklage vor dem Amtsgericht (AG). Sie werden verurteilt. Der Anwalt legt Berufung ein. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht erfolgt Freispruch.
Die Kosten würden betragen*:
Berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
1. „Stufe“: Ermittlungsverfahren Mittelgebühr !
Gebührengrundlage | Mittelgebühr |
---|---|
Grundgebühr für Verteidiger § 14, Nr. 4100 VV RVG | 165,00 € |
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14, Nr. 4104 VV RVG |
140,00 € |
2. „Stufe“: 1. Instanz
Gebührengrundlage | Mittelgebühr |
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Verfahrensgebühr für 1. Rechtszug vor dem AG § 14, Nr. 4106 VV RVG |
140,00 € |
Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem AG § 14, Nr. 4108 VV RVG |
230,00 € |
3. „Stufe“: Berufung, 2. Instanz
Gebührengrundlage | Mittelgebühr |
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Verfahrensgebühr für Berufungsverfahren § 14, Nr. 4124 VV RVG |
270,00 € |
Terminsgebühr im Berufungsverfahren § 14, Nr. 4126 VV RVG |
270,00 € |
Kosten gesamt | |
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Zwischensumme netto | 1.215,00 € |
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG | 230,85 € |
zu zahlender Betrag | 1.445,85 € |
Kostenerstattung durch Dritte ?
* hinzu können weitere Gebühren und Auslagen treten, z.B. Fahrtkosten