Beispiel Anwaltskosten
im Strafrecht

Dieser Überblick ersetzt ausdrücklich keine konkrete Beratung und dient ausschließlich zur groben Orientierung ! Es können hier nicht sämtliche Gebührentatbestände und Sonderregeln erörtert werden. Um eine für Sie konkrete Aussage zu erhalten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Kontakt

Beispiel: Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einfachen Diebstahls eingeleitet. Ein Rechtsanwalt wird mit der Verteidigung beauftragt. Es kommt zur Anklage vor dem Amtsgericht (AG). Sie werden verurteilt. Der Anwalt legt Berufung ein. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht erfolgt Freispruch.

Die Kosten würden betragen*:

Berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

1. „Stufe“: Ermittlungsverfahren Mittelgebühr !

Gebührengrundlage Mittelgebühr
Grundgebühr für Verteidiger § 14, Nr. 4100 VV RVG 165,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14,
Nr. 4104 VV RVG
140,00 €

2. „Stufe“: 1. Instanz

Gebührengrundlage Mittelgebühr
Verfahrensgebühr für 1. Rechtszug vor dem AG § 14,
Nr. 4106 VV RVG
140,00 €
Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem AG § 14,
Nr. 4108 VV RVG
230,00 €

3. „Stufe“: Berufung, 2. Instanz

Gebührengrundlage Mittelgebühr
Verfahrensgebühr für Berufungsverfahren § 14,
Nr. 4124 VV RVG
270,00 €
Terminsgebühr im Berufungsverfahren § 14,
Nr. 4126 VV RVG
270,00 €

 

Kosten gesamt
Zwischensumme netto 1.215,00 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 230,85 €
zu zahlender Betrag 1.445,85 €

Kostenerstattung durch Dritte ?

* hinzu können weitere Gebühren und Auslagen treten, z.B. Fahrtkosten