Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten? Eine Kündigungsschutzklage ist im allgemeinen dann sinnvoll, wenn die Kündigung entweder unwirksam ist oder wenn zumindest Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen.

Ob dies der Fall ist, lässt sich oft nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klären. Obwohl ein Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht durch Sie selbst geführt werden könnte, ist davon in aller Regel abzuraten.

Das Kündigungsschutzrecht ist nicht unkompliziert. Bereits kleine Fehler im Sachvortrag können dazu führen, dass der Rechtsstreit für Sie aussichtslos wird, bevor Sie überhaupt in aussichtsreiche Vergleichsverhandlungen einsteigen können. Vor allem beim Aushandeln einer Abfindung kommt es nicht nur auf rechtliche Fragen an.

Vielmehr ist auf das Verhandlungsgeschick und die Erfahrung des Prozessführers abzustellen. Es ist daher in den meisten Fällen dringend anzuraten, sich bei einer Kündigungsschutzklage von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Unbedingt ist zu beachten, dass im Allgemeinen die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt.